Erwerben Sie Edelmetalle als Direktanlage in Form von Goldbarren oder -münzen, fallen Kosten für den An- bzw. Verkauf an. Auch die Lagerung der Metalle in einem Bankschließfach bzw. -tresor ist meist mit Kosten verbunden.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Fragen und Antworten rund um Edelmetalle
Beim Kauf von Edelmetallen fällt in Deutschland grundsätzlich immer der volle Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent an. Es gibt allerdings einige Ausnahmen, wie Gold,
das von der Umsatzsteuer befreit ist.
- Gold: Münzen und Barren sind für den Kapitalanleger seit 01.01.1993 steuerfrei.
- Silber: 19 % Mehrwertsteuer auf Münzen und Barren
bzw. Differenzbesteuerung bei einigen Silbermünzen. - Platin: 19 % Mehrwertsteuer auf Münzen und Barren.
- Palladium: 19 % Mehrwertsteuer auf Münzen und Barren.
- Medaillen jeglicher Metallart: 19 % Mehrwertsteuer.
Sollten größere Edelmetallbestände zu Hause verwahrt werden, ist eine Erweiterung der Hausratversicherung angemessen, da ein Großteil der Policen größere Wertgegenstände nicht ausreichend abdecken. Für den zusätzlichen Schutz müssen in der Regel höhere Prämien gezahlt werden. Außerdem ist es unter Umständen erforderlich, erweiterte Schutzmaßnahmen zu ergreifen (z.B. Tresor für Lagerung).
Eine Unze ist eine nichtmetrische Maßeinheit der Masse. Das Einheitenzeichen ist oz. (von ital. Onza).
Man unterscheidet zudem zwischen einer gewöhnlichen Unze und einer Feinunze. Während die gewöhnliche Unze etwa 28,8 Gramm beträgt, wird das Gewicht einer Feinunze mit rund 31,1 Gramm angegeben.
Für Edelmetalle wird der Begriff der Feinunze verwendet, wobei sich das Gewicht nur auf den Edelmetallanteil bezieht. Verunreinigungen werden vom Gesamtgewicht abgezogen. Die Preise für Gold, Silber, Platin und Palladium werden in US-Dollar pro Feinunze angegeben.
Je nach Edelmetall werden in London 1-2 mal täglich die sogenannten Fixing-Preise festgestellt und publiziert. Die Fixings basieren auf den gehandelten Marktpreisen.
Differenzbesteuerung bietet die Möglichkeit die Steuerbelastung für den Kauf von Silbermünzen zu reduzieren. Im Gegensatz zur Regelbesteuerung (z.B. Silbermünzen mit 16 % MwSt) wird der volle Mehrwertsteuersatz lediglich auf die Differenz von Einkaufs- und Verkaufspreis erhoben und nicht auf den kompletten Münzwert. Aufgrund der geringen Händlerspanne ist die Steuer-belastung dadurch deutlich reduziert und Münzen können dementsprechend günstiger angeboten werden.
Bei Edelmetallgewinnen findet die Abgeltungssteuer keine Anwendung.
Bei Veräußerungsgewinnen innerhalb von 12 Monaten fällt hingegen die Spekulationssteuer an.
Alle Gewinne aus physischen Edelmetallgeschäften mit einer Haltedauer von mehr als 12 Monaten sind steuerfrei.