Hier bieten wir Informationen zur Eröffnung eines Girokontos für Geflüchtete.
Konto für Geflüchtete
Kundeninformationen zur Eröffnung eines Girokontos
Sie sind als Geflüchteter nach Deutschland gekommen. Um Ihren Alltag zu erleichtern, ist es zunächst wichtig, über ein Girokonto zu verfügen. Gerne möchten wir Sie nachfolgend über unser Girokonto und die für die Eröffnung erforderlichen Unterlagen informieren. Wir empfehlen Ihnen, das Girokonto in der Bank oder Geschäftsstelle zu eröffnen, in deren Nähe Sie voraussichtlich für längere Zeit wohnhaft sein werden.
Funktionen eines Girokontos
- Bargeldlose Zahlungen empfangen (zum Beispiel Lohn sowie staatliche Unterstützungsleistungen)
- Überweisungen ins In- und Ausland tätigen
- Bargeld einzahlen oder am Geldautomaten mit Ihrer girocard (Debitkarte) abheben
- Zahlungen im Rahmen des verfügbaren Guthabens auf Ihrem Konto vornehmen
- Kontostand am Kontoauszugsdrucker oder Bankschalter abfragen
Erforderliche Unterlagen für ein Beratungsgespräch
- Bitte bringen Sie Ihren Reisepass, eine Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung (Duldung) oder einen Ankunftsnachweis mit.
- Wenn Sie lediglich einen ukrainischen "Bürgerausweis" besitzen, benötigen wir zusätzlich ein Dokument einer deutschen Behörde (z. B. eine Anlauf-, Fiktions- oder Meldebescheinigung), aus dem sich ergibt, dass Sie unter dem im Ausweisdokument genannten Namen geführt werden.
- Sollten Sie kein Deutsch sprechen, bringen Sie bitte eine Person Ihres Vertrauens mit, die Ihnen bei der Übersetzung behilflich ist.
Ihre Geldeinlagen sind sicher
Nur Sie allein haben Zugang zu Ihrem Girokonto. Andere Personen oder staatliche Stellen haben keinen Zugriff. Das System zum Einlagenschutz und Institutsschutz der deutschen Genossenschaftsbanken ist ein von der Europäischen Union (EU) bzw. dem deutschen Gesetzgeber anerkanntes Sicherungssystem.
Kundeninformationen in Englisch, Französisch, Arabisch und Ukrainisch
Umtauschprogramm Griwna-Banknoten in Euro
Wenn Sie als Geflüchtete nach Deutschland gekommen sind, ist es für Sie zunächst wichtig, Bargeld umtauschen zu können und für die Teilhabe am alltäglichen Wirtschaftsleben über ein Girokonto zu verfügen.
Währungstauschmöglichkeit für ukrainische Kriegsgeflüchtete:
- Jeder volljährige ukrainische Kriegsgeflüchtete kann einmalig bis zu 10.000 Griwna Bargeld in Euro umtauschen. Dies kann auch in mehreren Teilbeträgen erfolgen.
- Der Umtauschkurs wird jeweils Freitagnachmittag von der Deutschen Bundesbank festgelegt und gilt dann für die gesamte folgende Woche.
- Der Umtausch kann nur in Verbindung mit einer Kontoeröffnung erfolgen.
- Diese Regelung gilt vom 18. Mai 2022 bis zum 18. November 2022.
- Hinweis: Wir sind verpflichtet, zu prüfen, ob Sie bereits an dem Ankauf-Programm teilgenommen haben. Dafür erfassen wir folgende Daten und melden diese elektronisch an die Europäische Zentralbank, 60640 Frankfurt am Main:
- Name,
- Geburtsdatum,
- bei der Kontoeröffnung verwendeter Identitätsnachweis (Dokumenttyp, Dokumentnummer, Ausstellerland) und
- Ankaufbetrag. - Die Europäische Zentralbank speichert diese Daten. Ein Abruf von Daten durch uns ist nicht möglich. Wir erhalten lediglich die Information, ob der maximale Ankaufbetrag bereits erreicht wurde. Mit dem Ankauf stimmen Sie der Datenverarbeitung zu.
Häufige Fragen zum Konto für Geflüchtete
Der Service des Girokontos ist mit einem Entgelt verbunden. Eine detaillierte Übersicht über die Leistungen und Preise können Sie unserem Preis- & Leistungsverzeichnis entnehmen.