Die Vertreterversammlung ist das oberste Organ der Volksbank Hohenzollern-Balingen eG. In ihr üben die gewählten Vertreter die Rechte der Mitglieder in Angelegenheiten der Genossenschaft aus.
Vertreterwahl 2023
Die vom Wahlausschuss der Volksbank Hohenzollern-Balingen eG aufgestellten Wahllisten für die Vertreterversammlung liegen ab dem 23. Oktober 2023 für die Dauer von 4 Wochen in folgenden Geschäftsstellen während der üblichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme durch die Mitglieder aus:
• Balingen, Friedrichstr. 72, 72336 Balingen
• Bisingen, Klingenbachstr. 5, 72406 Bisingen
• Burladingen, Hauptstr. 51 – 53, 72393 Burladingen
• Frommern, Jahnstr. 13, 72336 Balingen
• Gammertingen, Sigmaringer Str. 5, 72501 Gammertingen
• Haigerloch, Hohenbergstr. 2 – 4, 72401 Haigerloch
• Hechingen, Hospitalstr. 14, 72379 Hechingen
• Rosenfeld, Balinger Str. 2, 72348 Rosenfeld
Weitere Wahllisten können innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist beim Vorsitzenden des Wahlausschusses eingereicht werden. Sie müssen die gleiche Zahl vorgeschlagener Vertreter und Ersatzvertreter wie die ausgelegten Wahllisten enthalten und von mindestens 150 Mitgliedern unterzeichnet sein.
Der Wahlausschuss
Dr. jur. Hans-Jörg Schwab
Vorsitzender
Die Vertreterwahl findet am 6. und 7. Dezember 2023 in folgenden Geschäftsstellen während der üblichen Öffnungszeiten statt:
- Balingen, Friedrichstr. 72, 72336 Balingen
- Bisingen, Klingenbachstr. 5, 72406 Bisingen
- Burladingen, Hauptstr. 51 – 53, 72393 Burladingen
- Frommern, Jahnstr. 13, 72336 Balingen
- Gammertingen, Sigmaringer Str. 5, 72501 Gammertingen
- Haigerloch, Hohenbergstr. 2 – 4, 72401 Haigerloch
- Hechingen, Hospitalstr. 14, 72379 Hechingen
- Rosenfeld, Balinger Str. 2, 72348 Rosenfeld
Bringen Sie als Mitglied Ihr Vertrauen gegenüber den Vertretern zum Ausdruck und kommen Sie wählen.
Der Wahlausschuss
Dr. jur. Hans-Jörg Schwab
Vorsitzender
Häufige Fragen zur Vertreterwahl
Als Mitglied sind Sie mit einem oder mehreren Geschäftsanteilen beteiligt und können den Weg unserer Bank aktiv mitbestimmen und an demokratischen Entscheidungsprozessen mitwirken. Mit Ihrer Wahl bestimmen Sie die Vertreter, die ihr genossenschaftliches Mitbestimmungsrecht in der Vertreterversammlung wahrnehmen.
Wahlberechtigt ist jedes bei der Bekanntmachung von Ort und Zeit der Wahl in die Mitgliederliste eingetragene Mitglied. Ausgeschlossene Mitglieder haben kein Wahlrecht.
Geschäftsunfähige, beschränkt geschäftsfähige Personen sowie juristische Personen üben ihr Wahlrecht durch den gesetzlichen Vertreter, Personengesellschaften durch ihre zur Vertretung ermächtigten Gesellschafter aus. Bei der Vertreterwahl hat jedes Mitglied eine Stimme – unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile.
Die Generalversammlung ist das wichtigste Organ einer Genossenschaftsbank. Eine Vertreterversammlung kann gemäß § 43a des GenG bei Genossenschaften, deren Anzahl der Mitglieder 1.500 überschreitet, gebildet werden. Unsere Satzung sieht daher die Vertreterversammlung als oberstes Organ unserer Genossenschaft vor.
Das genossenschaftliche Mitbestimmungsrecht unserer Mitglieder wird in unserer Volksbank von den gewählten Vertretern wahrgenommen. Sie nehmen den Bericht von Vorstand und Aufsichtsrat entgegen, stellen den Jahresabschluss fest, wählen den Aufsichtsrat, beschließen die Höhe der Dividende uns stellen die Weichen, wenn es um wichtige Fragen geht.
Wenn im Laufe der vierjährigen Amtsperiode gewählte Vertreter ihr Amt nicht mehr fortführen können oder wollen und damit als Vertreter ausscheiden, rücken die gewählten Ersatzvertreter nach.
Die Anzahl der Mitglieder, für die jeweils ein Vertreter zu wählen ist, bestimmt sich nach § 26 c Abs. 1 unserer Satzung in Zusammenhang mit der Wahlordnung. Maßgeblich ist der Mitgliederstand am letzten Tag des der Wahl vorhergegangenen Geschäftsjahres.
Für je 100 Mitglieder ist ein Vertreter zu wählen. Dies bedeutet für 2023: 338 Vertreter (Mitgliederstand 31.12.2022: 33846) und Ersatzvertreter.
Satzungsgemäß findet die Vertreterwahl alle vier Jahre statt.
Für die Wahl zur Vertreterversammlung ist der Wahlausschuss verantwortlich. Die Mitglieder des Wahlausschusses werden von der Vertreterversammlung gewählt. Sie stellen die Wahllisten auf und überwachen den Wahlablauf, der in der Satzung in Verbindung mit der Wahlordnung geregelt ist.