ABGESAGT - Vorsorgevollmacht statt Betreuungsverfahren – Selbstbestimmung statt gerichtlicher Maßnahme

Keiner von uns weiß wie lange er noch in der Lage sein wird, seine Angelegenheiten
selbständig zu besorgen. Jeder sollte daher frühzeitig sicherstellen, dass auch
in einem solchen Fall seine Interessen bestmöglich gewahrt werden. Im Mittelpunkt
des Vortrags stehen daher die „Vorsorgeinstrumente“, die das geltende Recht den Betroffenen zur Verfügung stellt. Im Fall der (späteren) Geschäftsunfähigkeit bzw. Betreuungsbedürftigkeit schließt beispielsweise die Erteilung einer Vorsorgevollmacht die „Einmischung“ des Staates weitestgehend aus und stärkt das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen.

Die Zahl der Menschen, die sich mit den Fragen eines menschenwürdigen Sterbens
beschäftigen und eine Patientenverfügung errichten wollen, wächst. Der Vortrag
versucht auch in diesem Bereich einige rechtliche Grundsätze und Lösungsvorschläge
zu geben.

ABGESAGT - Termin: 22. Oktober 2020, 19:00 Uhr