Vorsorgevollmacht statt Betreuungsverfahren

Selbstbestimmung statt gerichtlicher Maßnahme

Die Zahl der Betreuungsverfahren in Deutschland nimmt stetig zu. Umfragen zufolge gibt es derzeit ca. 1,8 Millionen laufende Verfahren. Es kann jeden treffen.
Die Rechtsfragen rund um das Betreuungsrecht sind vielfältig und umfangreich. Über dieses Thema sollte sich jede Frau und jeder Mann schon in jungen
Jahren Gedanken machen, denn keiner von uns weiß, wie lange er noch in der Lage sein wird, seine Angelegenheiten selbständig zu treffen.
In unserer Mitgliederveranstaltung im Oktober informierte Notar Manfred Seeger über die Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung.
Die Vorsorgevollmacht, die er lieber als „General- und Handlungsvollmacht“ zu verstehen geben wollte, sei eine gute Sache, da sie letztendlich ein „Ausdruck der
Selbstbestimmung“ sei. Um diese juristisch einwandfrei zu formulieren gebe es allerdings zahlreiche Punkte zu beachten, die bei Nichtbeachtung im Extremfall
auch die Bevollmächtigten viel Geld kosten können. Hierzu gab er den Teilnehmern ausführliche Informationen und Tipps. Soll die Vollmacht aber überall gelten, führt der Weg an der notariellen Beglaubigung nicht vorbei.

Während die Vorsorgevollmacht eine eher juristische
Angelegenheit ist, ist die Patientenverfügung eher medizinisch angesiedelt. Deswegen aber nicht weniger wichtig. Hier kann jeder genau festlegen,
in welchem Fall welche Maßnahmen noch gemacht werden sollen. Am Ende seines Vortrags, stand Herr Seeger den Teilnehmern für Fragen zur Verfügung. Diese gab es reichlich, denn das Thema Vorsorgevollmacht ist sehr komplex, bei dem es viel zu beachten gilt.